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   OVG Saarland, 24.11.1998 - 2 N 1/97   

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OVG Saarland, 24.11.1998 - 2 N 1/97 (https://dejure.org/1998,15382)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 (https://dejure.org/1998,15382)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. November 1998 - 2 N 1/97 (https://dejure.org/1998,15382)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gemeinde; Rahmenbetriebsplanzulassung; Bergrecht; Übertagevorhaben; Aufstellung eines Bebauungsplanes; Nutzungskonzept; Realisierung des Vorhabens; Veränderungssperre

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Saarland, 27.03.2001 - 2 N 9/99

    Möglichkeit einer Rechtsverletzung im Normenkontrollverfahren; Gerichtliche

    Die Satzungsbeschlüsse über die Veränderungssperren und die Verlängerung der letzten Sperre waren Gegenstand des von der Antragstellerin eingeleiteten Normenkontrollverfahrens 2 N 1/97, das durch Senatsurteil vom 24.11.1998 abgeschlossen wurde.

    Wegen des Sachverhaltes im Übrigen wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Normenkontrollverfahrens, die weiteren Gerichtsakten 2 N 1/97 und 2 K 39/96, die Unterlagen des Planaufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan "Saarlouiser Stadtwald" , den Flächennutzungsplan 1987 der Antragsgegnerin nebst Erläuterungsbericht sowie die Verwaltungsunterlagen betreffend das Verfahren zur Zulassung des Rahmenbetriebsplanes für den Absinkweiher 9 des Bergwerkes Ensdorf Bezug genommen.

    Das hat der Senat bereits in seinem gegenüber den Beteiligten ergangenen Urteil vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 - betreffend die von der Antragstellerin beantragte Normenkontrolle von für das Gebiet des Stadtwaldes erlassenen Veränderungssperren dargelegt.

    Der Senat hat jedoch in seinem gegenüber den Beteiligten ergangenen Urteil vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 - in dem Normenkontrollverfahren betreffend die hinsichtlich des Plangebietes erlassenen Veränderungssperren dargelegt, dass das insoweit bestehende Gebot der "planerischen Rücksichtnahme" nicht generell und für alle Fälle die Zubilligung eines Vorranges für diejenige Planung bedingt, die zuerst einen hinreichenden Grad an Konkretisierung und Verfestigung erreicht hat (vgl. in diesem Zusammenhang Roeser, Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Aufl. 1995, § 38 Rdnr. 7, 11; im Übrigen auch VGH München, Urteil vom 07.06.2000 - 26 N 99.969 - veröffentlicht bei Juris).

    Diese Vereinbarung betrifft jedoch nur den untertägigen Bergbau und hat keine "Flächenreservierung" für Übertage-Vorhaben zum Gegenstand (vgl. Senatsurteil vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 - S. 19).

    Das hat der Senat bereits in dem gegenüber den Beteiligten ergangenen Urteil in dem Verfahren 2 N 1/97 angedeutet.

  • OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 149/07

    Veränderungssperre; Festlegung von Standorten für Rohstoffgewinnung

    (Vgl. OVG des Saarlandes, Urteile vom 31.03.2003 - 1 N 1/03 - SKZ 2003, 152, 154; und vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 -, bei Juris) Die Wirksamkeit der Veränderungssperre kann schon von der Natur der Sache her nicht von der Feststellung abhängen, dass der noch nicht als Satzung beschlossene Bebauungsplan in seinen einzelnen Festsetzungen von einer rechtmäßigen Abwägung der beachtlichen Belange getragen sein wird.

    (Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 -, bei Juris; sowie VGH München, Urteil vom 24.05.2000 - 26 N 99.969 -, BauR 2000, 1718) Zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre war im vorliegenden Fall noch nicht einmal ein Antrag auf Durchführung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens gestellt worden.

    (Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 -, bei Juris) Etwas anderes gilt ausnahmsweise in Fallgestaltungen, in denen offensichtlich ist, dass ein künftiger Planinhalt, der die Zulassung eines mit einer bereits verfestigten Planung verfolgten Vorhabens ausschließt, von vornherein nicht Ergebnis einer rechtmäßigen Abwägung sein kann.

  • OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 153/07

    Normenkontrollverfahren - Veränderungssperre - Anpassungspflicht nach § 1 Abs 4

    (Vgl. OVG des Saarlandes, Urteile vom 31.03.2003 - 1 N 1/03 - SKZ 2003, 152, 154; und vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 -, bei Juris) Die Wirksamkeit der Veränderungssperre kann schon von der Natur der Sache her nicht von der Feststellung abhängen, dass der noch nicht als Satzung beschlossene Bebauungsplan in seinen einzelnen Festsetzungen von einer rechtmäßigen Abwägung der beachtlichen Belange getragen sein wird.

    (Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 -, bei Juris; sowie VGH München, Urteil vom 24.05.2000 - 26 N 99.969 -, BauR 2000, 1718) Zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre war im vorliegenden Fall noch nicht einmal ein Antrag auf Durchführung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens gestellt worden.

    (Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 -, bei Juris) Etwas anderes gilt ausnahmsweise in Fallgestaltungen, in denen offensichtlich ist, dass ein künftiger Planinhalt, der die Zulassung eines mit einer bereits verfestigten Planung verfolgten Vorhabens ausschließt, von vornherein nicht Ergebnis einer rechtmäßigen Abwägung sein kann.

  • OVG Saarland, 09.04.2008 - 2 C 309/07

    Erlass einer Veränderungssperre

    (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 -, m.w.N.) Ein detailliertes und abgewogenes Planungskonzept muss und wird im Zeitpunkt der Entscheidung über die Veränderungssperre ohnedies in aller Regel noch nicht vorliegen, und dies ist auch nicht notwendig.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2020 - 1 MR 4/20

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans; Berücksichtigung einer

    Selbst wenn es aber so sein sollte, dass die Antragsgegnerin neben den dargestellten städtebaulichen Zielen zumindest auch auf die erkennbar gewordenen Nutzungsabsichten der Antragstellerinnen zu 1 und 3 mit einer eigenen, diese ausschließenden planerischen Konzeption reagiert hat (vgl. OVG Saarl., Urteil vom 24. November 1998 - 2 N 1/97 -, Rn. 30, juris), wird die städtebauliche Erforderlichkeit dadurch angesichts der jedenfalls im Übrigen positiven Plankonzeption nicht berührt.
  • VGH Bayern, 24.05.2000 - 26 N 99.969

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre; Bekanntmachung

    Ob dabei stets nach dem sog. Prioritätsgrundsatz zu verfahren ist und somit der Planung der Vorrang zu geben ist, die zuerst so weit konkretisiert war, dass ihre Realisierung hinreichend sicher erwartet werden kann (vgl. BVerwG vom 27.8.1997, BayVBl 1998, 472 ), oder ob es letztlich auf das Gewicht der für die konkurrierenden Planungen sprechenden Gründe ankommt (so OVG Saarland vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 - [soweit ersichtlich nur in Juris veröffentlicht] unter Hinweis auf Roeser in: Berliner Kommentar zum BauGB , 2. Aufl., § 38 Rdn. 7 und 11), ist für die hier zu treffende Entscheidung ohne Bedeutung.
  • OVG Saarland, 14.04.2004 - 1 N 1/04

    Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers für die Durchführung eines

    OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 - m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
  • VG Saarlouis, 24.04.2013 - 5 K 473/12

    Verpflichtung zur Erteilung von Baugenehmigungen trotz Veränderungssperre

    Weder ist über die Veränderungssperre auf der Grundlage einer Abwägung der in der vorgesehenen Bauleitplanung einander gegenüber stehenden Belange zu entscheiden, noch ist im Rahmen der Beurteilung dr Zulässigkeit der Veränderungssperre unter dem Gesichtspunkt der mit ihr verfolgten Sicherungsabsichten Raum für eine "antizipierte" Normenkontrolle zu zukünftigen Bebauungsplans.(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 - m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • OVG Saarland, 31.03.2003 - 1 N 1/03

    Nichtigkeit der Satzung über eine Veränderungssperre für den künftigen

    OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 - m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
  • OVG Saarland, 15.03.2003 - 1 N 1/03
    Weder ist über die Veränderungssperre auf der Grundlage einer Abwägung der in der vorgesehenen Bauleitplanung einander gegenüberstehenden Belange zu entscheiden, noch ist im Rahmen der Beurteilung der Zulässigkeit der Veränderungssperre unter dem Gesichtspunkt der mit ihr verfolgten Sicherungsabsichten Raum für eine "antizipierte" Normenkontrolle des künftigen Bebauungsplanes vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.11.1998 - 2 N 1/97 - m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 38.01

    Vorliegen einer Divergenz als Revisionsgrund; Schutzwürdiges Interesse eines

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